Intern
Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung

Übergang Schule-Beruf

Forschung: Übergang Förderschule - Beruf

Wissenschaftliche Begleitung

Prof. Dr. Erhard Fischer

Dr. Désirée Laubenstein

Manuela Heger

Projekthomepage

Sie erreichen die Homepage des Projekts unter www.uebfsb.sonderpaedagogik-g.uni-wuerzburg.de

Ausgangssituation

Menschen mit Behinderungen sind überproportional vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegrenzt (vgl. BIH 2004, STATISTISCHES BUNDESAMT 2002). 

Besonderer Handlungsbedarf wird im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gesehen, wo ein Automatismus zum Übertritt in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vermutet werden kann. Eine Befragung des bayerischen StMUK nach unmittelbaren Zugängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nach der Werkstufe ergab, dass lediglich 14 von mehr als 1000 Schulabgängern im Schuljahr 2004/2005 eine Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fanden. 737 nahmen eine Beschäftigung in einer WfbM auf. Erfahrungen aus einzelnen lokalen Initiativen zeigen, dass mehr Jugendliche eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können, wenn sie intensiv vorbereitet und begleitet werden. 

Das Projekt richtet sich an Schülerinnen und Schüler in Förderzentren, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die motiviert sind, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.

Zielstellungen:
  • Vorbereitung von Werkstufenschülern der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auf nachschulische Arbeitswelten und Konzeption von Alternativen zur WfbM;
  • Eröffnung von Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt über eine intensive Vorbereitung und Betreuung durch Mitarbeiter von Integrationsfachdiensten (IFD´s); 
  • Weiterentwicklung der Werk- bzw. Berufsschulstufe u.a. über die Einbeziehung von Kompetenzen der IFD;
  • Durchbrechen des Automatismus Übergang Schule - WfbM
  • Reduktion der Anzahl von Schulabgängern, die bislang in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) eingetreten sind, um ca. 5 % (mit dieser Quote - ursprünglich waren an 10 % gedacht - will das bayerische StMAS als bisher einziger Finanzier ein Signal an die Agentur für Arbeit senden).
In das Projekt sind einbezogen
  • das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
  • das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)
  • das Integrationsamt des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
  • das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
  • Integrationsfachdienste in Bayern
  • Förderzentren, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  • Arbeitsagentur
  • Bayerische Bezirke
  • ACCESS Integrationsbegleitung gGmbH - Strategischer Partner 

Projektablauf

Die Vorauswahl der Schüler/innen findet in der 11. Jahrgangsstufe statt. Der IFD nimmt ab Januar 2007 in Kooperation mit den Schulen die Diagnostik bei 105 SchülerInnen ( 3 x 35) vor.

Die Projektteilnehmer werden in der 12. Jahrgangsstufe und im ersten nachschulischen Jahr vom IFD begleitet. Auf Grund fachlicher Erfordernisse kann in Einzelfällen ein weiteres Jahr der Begleitung bewilligt werden. Soweit dabei nach Schulabschluss eine Arbeitstätigkeit aufgenommen wird, erstreckt sich die intensive Betreuung sowohl auf die Projektteilnehmer als auch auf deren Arbeitgeber.

Während der 12. Jahrgangsstufe wird von einem Betreuungsschlüssel von 1:15 und im Rahmen der zeitintensiveren Nachbetreuung nach Beendigung der Schule von einem Schlüssel von 1:6 ausgegangen.

Ein weiterer, zweiter Durchlauf erscheint aus fachlicher Sicht dringend geboten, ist derzeit aber finanziell noch nicht abgesichert.

Zielstellungen und Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitung

Als übergreifende Fragestellungen können formuliert werden:

  • (Wie) Ist durch eine frühzeitige Vernetzung aller Beteiligten sowie eine gezielte Berufsvorbereitung einzelner Schüler mit Hilfe des IFD für eine größere Zahl an Schüler der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar aus der Werkstufe heraus zu realisieren?
  • Ist das „training on the job" - Modell mit Hilfe des IFDs zur fachlichen Qualifizierung von Schülern für einzelne Arbeitsplätze ausreichend oder bedarf es hierfür berufsspezifischerer Qualifikationsmaßnahmen?
  • Wie beurteilen die betroffenen Schüler, Eltern bzw. Bezugspersonen und in das Projekt einbezogene Mitarbeiter den Verlauf und den Erfolg der Qualifizierung während der Vorbereitung und nach dem Übergang der Schüler auf den allgemeinen Arbeitsmarkt?
  • Welche Faktoren unterstützen bzw. behindern die  Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt?

Dabei sind zwei unterschiedliche Auftragsbereiche zu unterscheiden, zum einen 

1. eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion und zum anderen

2. eine vom Verlauf eher unabhängige Erkundigung des Erfolgs der Maßnahme im Rahmen einer qualitativen Sozialforschung.

Zu 1: Beratung und Unterstützung des Projekts

  • Information der beteiligten Projektmitglieder über gegenwärtige Leitideen zur beruflichen Bildung und über Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation im (inter-)nationalen Vergleich;
  • Analyse der dem Projekt zugrunde liegenden Konzeption und Vergleich mit anderen Modellen und Organisationsformen zur beruflichen Qualifikation und Integration in Bayern (z.B. Vorbereitung über Angebote an Berufschulen zur sonderpädagogischen Förderung oder über den Zwischenschritt Qualifizierung in der WfbM);
  • Erstellung bzw. Ergänzung von diagnostischen Instrumentarien zur Erhebung arbeitsrelevanter Kompetenzen und Profile (diese können u.a. aufgeschlüsselt werden in Bereiche wie Methoden-, Sachkompetenz und Personalkompetenz, Motivation und Interessen u.a.; eine Orientierung soll erfolgen an vorhandenen Einschätzungsverfahren wie MELBA, HAMET, Werdenfelder Testbatterie u.a.);
  • Hilfe bei der Erstellung von Auswahlkriterien für Schüler in Werkstufenklassen, die im Projektverlauf wie auch später relativ hohe Chancen einer Vermittlung aufweisen; Dabei kann über eine Längsschnittstudie notwendig evaluiert werden, ob die Instrumente eine verlässliche prognostische Aussage treffen können („Vorläuferfertigkeiten für Berufsbildung"); 
  • Konzeption von Selbst- bzw. Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Schüler im Rahmen einer „individuellen Lebensplanung" oder „Berufswegeplanung" (Interessenorientierung und -ermittlung über sog. Zukunftskonferenzen, Einbezug des familiären Umfeldes, Aufbau von Unterstützerkreisen u.a.)
  • Aspekt Vernetzung: Einschätzung und Verbesserung der Qualität der Zusammenarbeit zwischen IFD, Schule und Berufsberatung;
  • Entwicklung von berufsvorbereitenden Modulen zur effektiven Vermittlung von fachlichen Qualifikationen, die eine Berufsorientierung außerhalb des „beschützenden" Rahmens der WfbM ermöglichen bzw. wahrscheinlich machen;
  • Evaluierung vorbereitender Maßnahmen (wie Betriebserkundungen, ausgeweiteten Betriebspraktika), Arbeitsassistenz (bedarfsgerechte und behinderungsadäquate Hilfen), Job-Coaching; 
  • Beratung der einbezogenen Mitarbeiter an Schulen und Integrationsfachdiensten bezüglich methodischer Erfordernisse der Assistenz bei Schülern und Jugendlichen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung;
  • Unterstützung der beruflichen Vorbereitung an den Schulen im 1. Jahr bzgl. folgender Fragestellungen:
    • Auswahl der  Personen (Art und Schwere der Behinderung; Förderbedarf, soziale Herkunft u.a.)
    • Erstellung und Dokumentation eines ITP (Individual Transition Plan) im Kontext der vorhandenen individuellen Bildungs- bzw. Förderpläne; 
  • Hilfen zur Begleitung und Dokumentation des 1. Jahres nach der Schulzeit (Analyse der Arbeitsplätze im Hinblick auf Anforderungen, Erschwernisse, Konflikte, Krisenmanagement u.a.)
  • Unterstützung der Kooperation mit örtlichen Betrieben (bezüglich Größe, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen und Anforderungsprofilen, Anlegen von entsprechenden Datenbanken; Information und Aufklärung über den Personenkreis/Abgänger aus Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung); 
  • Die hier aufgelisteten Zielstellungen haben dabei zunächst einen vorläufigen Charakter und werden im Rahmen der im vorhergehenden Kapitel begründeten Handlungs- und Aktionsforschung im Laufe des Projekts den aktuell auftretenden Fragen und Erfordernissen angepasst und stetig aktualisiert.

Die hier aufgelisteten Zielstellungen haben dabei zunächst einen vorläufigen Charakter und werden im Rahmen der im vorhergehenden Kapitel begründeten Handlungs- und Aktionsforschung im Laufe des Projekts den aktuell auftretenden Fragen und Erfordernissen angepasst und stetig aktualisiert.

Zu 2: Einschätzung des Erfolgs der Maßnahme im Rahmen einer qualitativen Sozialforschung

Über diese Beratungs- und Unterstützungsfunktion hinaus gilt es zu erheben, ob durch die „berufliche Qualifizierung" in der Werkstufe in Kooperation mit den IFD´s eine möglichst dauerhafte Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt. Diese Ergebnisse können „quantitativ" zusammengestellt und dokumentiert werden, hinsichtlich der Fragestellung „Bei welchen Schülern mit welchen Ausgangsbedingungen konnte unter welchen Maßnahmen einer berufsqualifizierenden Unterstützung über den IFD welche Vermittlungen wo und wie lange erzielt werden?" 

Es geht hier vor allem um die Dokumentation eher „objektiver" Kriterien wie Dauer der Beschäftigung; Maß an individueller Assistenz; Verdienstmöglichkeiten; Prognose u.a.
Darüber hinaus soll als eigentliche Zielstellung über qualitative Forschungsmethoden wie Beobachtungen und vor allem leitfadenorientierte Interviews (vgl. Hagen 2002; Mayring 2003; Flick 2005) erforscht und bestimmt werden, welche förderlichen und hinderlichen Bedingungen eine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt beeinflussen können.

Eine Befragung vor allem folgender Personen erscheint angezeigt:

  • alle ausgewählten 35 Schüler; 
  • die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,
  • Bezugspersonen in den Betrieben.

Folgende vorläufige Kategorien sind als mögliche „Verursachungsmomente" vorab in den Blickpunkt der Erkundungen zu rücken und werden dann weiterentwickelt:

  • Kognitive Voraussetzungen;
  • Interessen und Motivationsstruktur;
  • subjektiv erlebte Lebensqualität der betroffenen „SchülerInnen";
  • Entscheidungsverhalten und -kompetenzen (vgl. Friedrich 2006);
  • Einstellungen und Unterstützung der Eltern/Bezugspersonen;
  • Soziale Kontakte und Beziehungen zu Kollegen/Mitarbeitern in den Betrieben

Die Erhebungen erfolgen zum einen am Ende des 11. bzw. zu Beginn des 12. Schuljahres, um erforderliche Ausgangsbedingungen zu erhalten bzw. zu ergänzen; die eigentliche qualitative Studie über leitfadenorientierte Interviews erfolgt in der Regel nach Abschluss der Schule im 1. Jahr der Vermittlung auf dem freien Arbeitsmarkt, spätestens zum Ende der Projektlaufzeit.