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Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung

Studienberatung

Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium für Sonderpädagogik mit der Fachrichtung Pädagogik bei Geistiger Behinderung

Bitte informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, bevor Sie Ihre individuelle Anfrage an unser Team stellen! Die meisten Fragen werden in den allgemeinen Ausführungen sehr gut beschrieben.

Fachspezifische Beratung für das Studienfach "Pädagogik bei Geistiger Behinderung" im Lehramtsstudium

Die folgenden Informationen gelten für alle Belange Ihres Studiums an unserem Lehrstuhl. Informationen zu Ihrem Erziehungswissenschaftlichem Studium oder den von Ihnen studierten Didaktikfächern erhalten Sie hier nicht! Die folgenden Informationen beziehen sich auf häufig gestellte Fragen.

Wenn Sie sich bei der Gestaltung Ihres Stundenplan an den Studienverlaufsplan halten, dann müssten Sie alle Veranstaltungen jedes Semester belegen können. Wir halten uns bei der Angebotplanung an das Zeitfenstermodell für Lehramtsstudiengänge. Veranstaltungen suchen und buchen, können Sie über WueStudy!

Ein Credit Point (CP) entspricht 30 Stunden "Arbeit". Wenn Sie Ihr Studium in Regelzeit absolvieren möchten, sollten Sie so planen, dass jedes Semester 30 CPs eingebracht werden können.

Ein Lehramtsstudium in Bayern zielt stets auf die erste Staatsprüfung (Staatsexamen) für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ab. Wenn Sie alle Zulassungsvoraussetzungen (besuchte Pflichtveranstaltungen, Praktika und Abschlussarbeit) vorlegen können, legen Sie mehrere Abschlussprüfungen ab. Nur das erfolgreiche Bestehen der ersten Staatsprüfung für ein Lehramt für öffentliche Schulen berechtigt sie zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) in Bayern und ist somit eine Zugangsvoraussetzung für Lehrkräfte im Staatsdienst.

Wenn Sie an der Universität Würzburg Sonderpädagogik auf Lehramt nach Regelstudienplan studieren, können Sie sich mit erfolgreich bestandener Abschlussarbeit (Zulassungsarbeit) nach dem sechsten Semester den BA-Abschluss ("Lehramtsbachelor") ausstellen lassen. Dieser gilt als berufsqualifizierender Abschluss. Er genügt nicht, um als Lehrerin oder Lehrer im Staatsdienst arbeiten zu können! 

Ein Bachelor oder Masterstudium in Sonderpädagogik ist ein eigenständiges Studium und hat nichts mit dem Lehramtsstudium zu tun. Diese Abschlüsse zielen vor allem auf akademische oder außerschulische sonderpädagogische Laufbahnen ab. Diese Abschlüsse genügen daher ebenfalls nicht, um als sonderpädagogische Lehrkraft im Staatsdienst arbeiten zu können.

 

Im Lehramtsstudium für Sonderpädagogik müssen Sie neben Ihrer vertieften sonderpädagogischen Fachrichtung und ihrer sonderpädagogischen Qualfikation sowie dem Erziehungswissenschaftlichen Studium entweder auch Didaktiken der Grundschule oder der Mittelschule studieren.

Ihr späterer Einsatz als Lehrkraft in der Schullandschaft wird durch letztere Wahlentscheidung nur ganz gering beeinflusst. Es kann sehr gut sein, dass Sie nach dem Studium der Didaktiken der Mittelschule in einer Grundschulstufe des sonderpädagogischen Schwerpunktes Geistige Entwicklung eingesetzt werden oder umgekehrt. Zumindest im Vorbereitungsdienst wird versucht auf Ihre Studienwahl Rücksicht zu nehmen; dafür gibt es aber keine Garantie.

Das Studium der Grundschul- oder Mittelschuldidaktik unterscheidet sich deutlich! Während Sie in der Grundschulstufe kennenlernen, wie Sie Basiskompetenzen im mathematischen und schriftsprachlichen Bereich vermitteln können - dazu kommen Basisqualifikationen in Sachfächern sowie Sport, Kunst und Musik - geht es in der Mittelschuldidaktik schwerpunkthaft um Fächerkombinationen wie Mathematik, Biologie, Geographie, Deutsch, Sozialwissenschaften, Physik, Musik, Sport oder Arbeitslehre. 

Sinn für Ihre zukünftige Praxis machen beide Entscheidungen! Die Unterschiede liegen vor allem in den Inhalten und Angeboten Ihres Studiums!

Mehr dazu finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung!

 

Als Lehrkraft für Sonderpädagogik müssen Sie später fast alle Unterrichtsfächer unterrichten können. Insofern wirkt sich die hier getroffene Wahl vor allem auf die Studienangebote aus, weniger auf Ihren späteren beruflichen Einsatz in der Schule. Es gibt aber Ausnahmen davon:

  • katholische Religion: darf nur nach Erhalt der Missio Canonica  unterrichtet werden.
  • evangelische Religion: darf nur nach Erhalt der Vocatio unterrichtet werden.
  • Schwimmunterricht: darf nur gegeben werden, wenn Sie eine einschlägige Ausbildung (z.B.: Studium Didaktik "Sport") vorweisen können.

Alles andere müssen Sie sich spätestens in der Schule selbst aneignen, sofern Sie es nicht im Studium "mitgenommen" haben!

Eher ja!

Wenn Sie von einer anderen Studienstätte (z.B. LMU München oder Uni Regensburg) bzw. an eine solche oder wenn Sie in ein anderes sonderpädagogisches Studienfach wechseln möchten, kann es sehr wahrscheinlich dazu kommen, dass nicht alle bisher erbrachten Leistungen anrechnungsfähig sind.

Die Studiengänge und Module sind selbst universitätsintern sehr unterschiedlich. Dies beginnt bei der Leistungsbewertung (benotet oder unbenotet) und endet bei der unterschiedlichen Bündelung von ECTs-Punkten. Selbst innerhalb des Bundeslandes Bayern ist ein Wechsel der Studienstätte (z.B. LMU oder UR) schwierig. Ob und wieviel Zeit Ihnen verloren geht, hängt ganz von den bereits erbrachten Leistungen, Modulen bzw. deren Anerkennungsfähigkeit ab. Genaue Aussagen können wir Ihnen erst geben, wenn uns Ihre Leistungen vorliegen.

Auf jeden Fall müssen Sie sich an der Universität Würzburg wieder auf den Studiengang bewerben, da das Lehramtsstudium Sonderpädagogik mit einem Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt ist.

Wichtig: Genaue Aussagen hierzu können wir erst machen, wenn Sie Ihren Studienplatz für ein Lehramt mit der Fachrichtung "Geistigbehindertenpädagogik" (vertieft oder als Qualifikation) sicher haben. Denn die Zulassung entscheidet darüber, was wir Ihnen in unserer Fachrichtung anerkennen dürfen.

Dazu müssen Sie uns eine offizielle Bescheinigung über Ihre bisher abgelegten Leistungen sowie dazugehörige Modulbeschreibungen vorlegen können. Grundsätzlich können wir für "unsere Fachrichtung" nur Leistungen anerkennen, die mit den Inhalten "unseres Faches" korresponieren. Bezüglich der Anerkennung anderer Leistungen aus Ihrem Lehramtsstudium (z.B. EWS oder Didaktikfächer) sind die jeweiligen Fachstudienberatungen der betroffenen Fächer zu kontaktieren!

Ob Sie auf Grund Ihrer Vorbildung (auch Studiengang und Studienortwechsel!) in ein höheres Semester eingestuft werden können, können wir Ihnen nicht verbindlich mitteilen. Grundlegend gilt, dass Sie mindestens 30 ECTs pro Semester erbracht haben müssen, in welches Sie eingruppiert werden wollen (Anerkennung vorausgesetzt!).

Sie müssen also erst einmal viel Laufarbeit zu verschiedenen zuständigen Personen hinter sich bringen. Der Ausgang, inwiefern eine Höherstufung möglich ist, wird dabei immer unsicher bleiben. 

Wie funktioniert die Anrechnung von Prüfungsleistungen?

  1. Online laden Sie sich das benötigte Formblatt herunter.
  2. Ggfs. benötigen Sie Seite 3 häufiger!
  3. Ermitteln Sie anhand der Studienverlaufspläne, welche Module bereits durch Ihr bisheriges Studium abgedeckt werden könnten. Dies müssen Sie sowohl für Ihre sonderpädagogischen Fachrichtungen, das EWS-Studium sowie Ihre Didaktikfächer erledigen.
  4. Tragen Sie die ermittelten Module in die Liste des Formblattes ein.
  5. Lassen Sie sich die Liste von den zuständigen (!) Dozierenden bestätigen (hier für die sonderpädagogischen Belange).
  6. Ist die Liste vollständig, legen Sie diese dem Prüfungsausschuss vor. Der Vorsitzende ist derzeit apl. Prof. Dr. Thomas Müller. Dieser bestätigt die Anerkennungsfähigkeit durch abschließende Unterschrift.
  7. Nun können Sie sich auf die "Hochstufung" in ein höheres Fachsemester bewerben.

Wichtig: Welches Semster Ihnen zugeteilt wird, teilt Ihnen die Verwaltung mit (unser Lehrstuhl ist in diese Entscheidungen nicht involviert!). Einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester können Sie nur dann erhalten, wenn dort ein Platz frei geblieben oder frei geworden ist, also wenn sich andere Studierende aus Ihrem Fachsemester und der gewünschten Fachrichtung exmatrikuliert haben!

 

Das Lehramtsstudium dauert lange. Nach der theoretischen Ausbildung an unserer Universität schließt der zweijährige Vorbereitungsdienst (Referendariat) an. In diesen fast 7 Jahren (keine Pausen vorausgesetzt) Ausbildung können sich unterschiedliche gesellschaftliche und bildungspolitische Entwicklungen ergeben. Insofern kann Ihnen leider niemand eine garantierte Auskunft über spätere Berufschancen geben, auch wenn diese - gerade - als sehr gut angesehen werden.

Eine Lehrerbedarfsprognose für den Lehrkräftebedarf in Bayern finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Wenn sich Ihre Fragen zum Studium der Fachrichtung Pädagogik bei Geistiger Behinderung nicht durch diese Homepage oder die Seiten der zentralen Studienberatung klären lassen, dürfen Sie gerne mit unserer Studienkoordinatorin Kontakt aufnehmen!

Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir Ihnen zu anderen Bestandteilen Ihres Lehramtsstudiums keine fundierten Auskünfte erteilen können.