Intern
    Pädagogik bei Verhaltensstörungen

    Termine zur Abgabe

    Bei studienbegleitenden Praktika ist der Praktikumsbericht jeweils allerspätestens zu Beginn des folgenden Semesters abzugeben: erfolgt das studienbegleitende Praktikum im Sommersemester so ist dies Mitte Oktober, mit Beginn des Wintersemesters der Fall. Erfolgt das studienbegleitende Praktikum im Wintersemester, so ist der Bericht bis allerspätestens Mitte April, zu Beginn des Sommersemesters abzugeben.

    Bei Blockpraktika oder studienbegleitenden Praktika in geblockter Form ist der späteste Abgabetermin für den Bericht jeweils sechs Wochen nach dem auf das Praktikum folgenden Semesterbeginn. Erfolgt das geblockte Praktikum im Sommer (August, September), ist der Bericht bis allerspätestens 30.11. abzugeben. Erfolgt das geblockte Praktikum im Frühjahr (Februar, März, April) ist der Bericht bis allerspätestens 30.05. abzugeben.

    Berichte, die nachträglich abgegeben werden, können nicht anerkannt werden und führen dazu, dass auch das Praktikum nicht anerkannt wird.