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    Lehrstuhl für Sprachheilpädagogik

    Verbände fordern Vollakademisierung für die Logopädie

    06.11.2023

    Ein berufsqualifizierender akademischer Abschluss ist für die Berufsausübung als Logopäd*in Voraussetzung in den europäischen Ländern, außer in Deutschland. Deshalb fordern alle Verbände die Vollakademisierung der Ausbildung Sprachtherapie und Logopädie. 

    Der Arbeitskreis Berufsgesetz hat sich nach Abschluss der ersten Evaluation logopädischer Modellstudiengänge im Januar 2016 konstituiert. Zentrales Ziel ist ein neues gemeinsames Berufsgesetz, in dem eine regelhafte, primärqualifizierende, hochschulische Ausbildung für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie verankert ist.

    Unsere Leitlinien

    • Sicherung der aktuellen Ausbildungskapazitäten von Berufsfachschulen (BFS) und Hochschulen (HS)
    • Nutzung der personellen, räumlichen und praxisbezogenen Ressourcen der vorhandenen Studiengänge und der regionalen Berufsfachschulen in allen Aus- und Umbauprozessen
    • Schaffung von Übergangsregelungen für berufsfachschulisch qualifizierte Lehrende (ca. 80% sind bereits akademisch qualifiziert)
    • Nutzung der berufsbegleitenden/additiven Studiengänge für hochschulische Nachqualifizierungen von Berufsfachschulabsolvent*innen
       

    Weitere Informationen finden Sie hier

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