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    Lehrstuhl für Sprachheilpädagogik

    Deutsche Bundesverbände ziehen alle an einem Strang: Direktzugang für Sprachtherapie

    04.11.2023
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    Wir fordern die Verankerung des Direktzuganges im zukünftigen Berufsgesetz für alle Berufsangehörigen im Heilmittelbereich Logopädie/ Sprachtherapie. Der Direktzugang ist untrennbarer Bestandteil der Berufsausübung. Alle für den Direktzugang erforderlichen Kompetenzen werden schon heute in der Ausbildung im Bereich Logopädie/Sprachtherapie1 vermittelt.

    Unter Direktzugang wird der Primärkontakt des Patienten zu Therapeut*innen ohne ärztliche Verordnung verstanden. Er beinhaltet die selbständige Ausübung der therapeutischen Tätigkeit in eigener Verantwortung, d.h. die Durchführung der Diagnostik, Differentialdiagnostik, Diagnosestellung sowie die Entscheidung über die Indikation, Planung, Durchführung, Beendigung, Fortführung oder Wiederaufnahme einer Therapie, einschließlich der Überweisung an Ärzt*innen/Psychotherapeut*innen (vgl. Schabram 2010, Mischker 2018).

    Das vollstädige Positionspapier können Sie hier herunterladen. 

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