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    Lehrstuhl für Sprachheilpädagogik

    Neuerung: Hochschulzugang mit Abitur und anderen schulischen Bildungsnachweisen

    19.07.2023

    Unter "Abitur" versteht man gemeinhin die allgemeine Hochschulreife. Diese können Sie jedoch nicht nur an einem Gymnasium, sondern auch auf anderen Wegen bzw. Umwegen erwerben.

    Mit dem Nachweis der allgemeinen Hochschulreife sind Sie berechtigt, ein beliebiges Studium an einer Universität aufzunehmen. Im Gegensatz hierzu berechtigt Sie die fachgebundene Hochschulreife nur zum Studium fachlich einschlägiger oder eng verwandter Studiengänge. 

    Die Voraussetzungen für eine Hochschulzulassungen wurden geändert und auf eine größere Zielgruppe erweitert. 

    Alle Informationen zu den Nachweisen der allgemeinen und fachgebundenen Hochschulreife finden Sie hier. 

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