Praktikum im BA Sonderpädagogik
Formular Praktikum BA Sonderpädagogik
Hinweise zum Praktikum im Studiengang BA Sonderpädagogik
Wir bitten darum, bei den Praktika (06-I-SoFR und 06-I-SoTPM 60/ 06-I-SoTPM 75) folgendes zu beachten:
1. Lassen Sie sich das Praktikum vor Antritt zusagen. Hierfür ist die linke Seite der Praktikumskarte vorgesehen. Praktika, die nicht vor Antritt sowohl von der Einrichtung als auch von einem Dozierenden des Instituts für Sonderpädagogik bestätigt wurden, können nicht anerkannt werden.
2. Diese Zusage kann von einer Einrichtung auch formlos erfolgen, muss aber in jedem Fall schriftlich vorliegen (z. B. bei Auslandspraktika). Folgende Kriterien müssen dabei ausdrücklich zugesagt und von einem Dozierenden vor Antritt des Praktikums geprüft werden:
- Gelegenheit, Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen oder in besonderen Lebenslagen zu sammeln
- Anleitung durch eine/n entsprechend qualifizierte/n Mitarbeiter/in mit einer sonderpädagogischen Qualifikation
3. Die erforderlichen 80 Stunden (06-I-SoFR) bzw. 120 / 240 Stunden (06-I-SoTPM 60 / 06-I-SoTPM 75) können sowohl im Block als auch über die gesamte Länge eines Semesters (Verwaltungszeitraum) verteilt geleistet werden.
4. Praktika, die vor Studienbeginn geleistet wurden, können auf Antrag (nur) für das erste Praktikum, also die Unit 06-I-SoFR, anerkannt werden. Bitte legen Sie dafür ein Arbeitszeugnis vor, aus dem hervorgeht, dass o.g. Bedingungen gegeben waren. Das Arbeitszeugnis ersetzt hierbei die Praktikumszusage. Die vollständig ausgefüllte Praktikumsbestätigung (rechte Seite des Formblattes) ist regulär vorzulegen.
