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  • Universitätsgebäude am Wittelsbacherplatz, Würzburg. (Foto: Pierre Walther)
Institut für Sonderpädagogik

Praktikum im BA Sonderpädagogik

Formular Praktikum BA Sonderpädagogik

Hinweise zum Praktikum im Studiengang BA Sonderpädagogik


Wir bitten darum, bei den Praktika (06-I-SoFR und 06-I-SoTPM 60/ 06-I-SoTPM 75) folgendes zu beachten:

1. Lassen Sie sich das Praktikum vor Antritt zusagen. Hierfür ist die linke Seite der
Praktikumskarte vorgesehen. Praktika, die nicht vor Antritt sowohl von der Einrichtung
als auch von einem Dozenten des Instituts für Sonderpädagogik bestätigt
wurden, können nicht anerkannt werden.

2. Diese Zusage kann von einer Einrichtung auch formlos erfolgen, muss aber in jedem
Fall schriftlich vorliegen (z.B. bei Auslandspraktika). Folgende Kriterien müssen
dabei ausdrücklich zugesagt, und von einem Dozenten vor Antritt des Praktikums

  • Gelegenheit, Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen oder in besonderen Lebenslagen zu sammeln
  • Anleitung durch eine/n entsprechend qualifizierte/n Mitarbeiter/in mit einer sonderpädagogischen Qualifikation

3. Die erforderlichen 120 / 240 Stunden können sowohl im Block als auch über die gesamteLänge eines Semesters (Verwaltungszeitraum) verteilt geleistet werden.

4. Praktika, die vor Studienbeginn geleistet wurden, können auf Antrag (nur) für das
erste Praktikum, also die Unit 06-I-SoFR, anerkannt werden. Bitte legen Sie
dafür ein Arbeitszeugnis vor, aus dem hervorgeht, dass o.g. Bedingungen gegeben
waren.

5. Ansprechpartner für alle Praktika sind:

Lehrstuhl Ansprechpartner/innen
Pädgogik bei Lernbeeinträchtigungen Lukas Kleinhenz
Körperbehindertenpädagogik Dr. Hannah Nitschmann
Sprachheilpädagogik Dr. Claudia Stock
Pädagogik bei Geistiger Behinderung Thomas Spaett
Pädagogik bei Verhaltensstörungen Stephanie Blatz

6. Die Anrechnung der Credit Points für das erste Praktikum, also die Unit 06-l-SoFr erfolgt gegen Vorlage der Praktikumsbestätigung durch Herrn Straub (R 00.102) während der Öffnungszeiten Mo-Do von 09:00 - 11:00 Uhr.

Stand: 01.07.2021

 

 

Gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz für Praktikant/innen des BA-Studiengangs Sonderpädagogik

Da diesbezüglich immer wieder Fragen auftauchen, hier einige grundlegende Ausführungen zum Unfallversicherungsschutz während des Praktikums von BA-Studierenden, für den Fall, dass die Praktikumseinrichtung Bedenken äußert:


1. Sollte sich ein Unfall in der Einrichtung, in der Sie tätig sind, oder auf dem Weg von zu Hause dorthin oder zurück ereignen, sind Sie grundsätzlich über diese Einrichtung versichert (§ 2 Abs. 1 SGB VII).

2. Zuständig ist der Versicherungsträger (Berufsgenossenschaft = BG), bei dem die Einrichtung Mitglied ist. Dies kann die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder bei kirchlichen Trägern auch die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft sein. Die zuständige BG muss in der Einrichtung bekannt sein.

3. Nur zur Info, weil das Ihren Versicherungsschutz nicht tangiert, aber evtl. von Interesse ist: Nach Auskunft beider Versicherungsträger sind Sie beitragsfrei versichert, wenn kein Entgelt an Sie gezahlt wird. Erhalten Sie ein Entgelt, muss Ihr Lohn mit den Lohnsummen der anderen dort Beschäftigten an die zuständige BG gemeldet werden, denn dann werden anhand der Lohnsummen und der Eingruppierung in den sog. Gefahrtarif die Beiträge berechnet, die wie Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge auch gezahlt werden müssen, aber nicht von Ihnen, sondern nur vom Arbeitgeber (§ 150 Abs. 1 S 1 SGB VII). Dabei fallen die Beiträge um so höher aus, je gefährlicher die Tätigkeit eingestuft wird. Die Einstufung erfolgt u.a. anhand der bereits bekannten Unfallzahlen in diesem Tätigkeitsbereich (§ 157 Abs. 2 SGB VII). So fallen bei der BGW z.B. für die gleiche Lohnsumme in Werkstätten für behinderte Menschen die Beiträge fast dreimal so hoch aus, wie in betreuten Wohneinrichtungen für diese Menschen, weil in den Werkstätten mehr Unfälle passieren. Generell ist aber zu sagen, dass auf die Praktikumseinrichtung vergleichsweise geringe Beiträge zukommen, weil der Pflege- und Betreuungsbereich nicht so unfallträchtig ist.